Schwarze Liste für Unternehmen, die gegen Mindestarbeitsbedingungen verstoßen
Unternehmen, die gegen den gesetzlichen Mindestlohn, branchenbezogene Mindestlöhne oder allgemeinverbindliche Rahmentarifverträge verstoßen, werden vom Zoll auf einer Liste veröffentlicht.
Begründung:Da Auftraggeber bei solchen Verstößen unter Umständen mithaften, sollten sie auch das Recht haben, die Vorgeschichte ihrer Aufragnehmer zu kennen.