Tarifvertragssystem stärken – Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) weiter erleichtern
Um das Tarifvertragssystem zu stärken, bedarf es der weiteren Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz in folgenden Punkten:
- Anträge sollen auch von den Tarifvertragsparteien eingebracht werden dürfen, wenn nicht 50 % der Branche in den Verbänden organisiert sind.
- Gemeinsam eingebrachte Anträge der Tarifvertragsparteien sollen nur mehrheitlich im Tarifausschuss abgelehnt werden können.
- Das TarifvertragsG muss dahingehend präzisiert werden, dass ein öffentliches Interesse insbesondere vorliegt, wenn die AVE
- zur Sicherung der Funktion der Tarif-autonomie und des Tarifvertragssystems,
- zur Erreichung und Durchsetzung angemessener Entgelt- und Arbeits-bedingungen,
- für die Sicherung und den Erhalt gemeinsamer Einrichtungen in ihrer sozialpolitischen Funktion,
- als Mittel zur Sicherung sozialer Standards und
- zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
geeignet ist. Die Nicht-Einhaltung allgemeinverbindlicher Rahmentarifverträge wird als Verstoß gewertet. Diese Verstöße gegen allgemeinverbindliche Rahmentarifverträge werden genauso wie Mindestlohnverstöße geahndet.