B5_Ä1
AntragstellerInnen:
Berlin
Z. 18 füge ein hinter ’ist‘:
„Die Nicht-Einhaltung allgemeinverbindlicher Rahmentarifverträge wird als Verstoß gewertet. Diese Verstöße gegen allgemeinverbindliche Rahmentarifverträge werden genauso wie Mindestlohnverstöße geahndet.“
Dieser Änderungsantrag wurde am Freitag, 30. November 2018 um 20:35 eingetragen.