C11_Ä28
Betrifft Antragszeile 140
AntragstellerInnen:
Sachsen
Streiche Z. 140 – 143
Begründung:
Strafverschärfungen sind grundsätzlich abzulehnen. Unabhängig von diesen Überlegungen, wird die Strafe im konkreten Szenario wenig bringen und die Forderung nach einer Mindeststrafe von fünf Jahren ist deutlich zu hoch. Sie stellt das Delikt auf das gleiche Level wie Totschlag.
Dieser Änderungsantrag wurde am Freitag, 30. November 2018 um 20:35 eingetragen.