C3_Ä23
AntragstellerInnen:
Hamburg
Ergaenze in Zeile 63: “Hierbei ist darauf zu achten, dass die Ausbildungsnachweise nicht künstlich aufgebläht werden, sondern sich auf einen geringen Mindestumfang reduzieren, der für die Zweckmäßigkeit erforderlich ist.“
Dieser Änderungsantrag wurde am Freitag, 30. November 2018 um 20:35 eingetragen.