B1_Ä11
AntragstellerInnen:
Baden-Württemberg
Ersetze Z. 51 durch: “Leiharbeit zeitlich und anteilig an der Belegschaft zu begrenzen, um sie nur für wirtschaftliche Spitzen nutzbar zu machen. Zudem benötigen Betriebsräte ein uneingeschränktes Mitspracherecht.“
Dieser Änderungsantrag wurde am Freitag, 30. November 2018 um 20:35 eingetragen.