C11_Ä31
Betrifft Antragszeile 135
AntragstellerInnen:
Nordrhein-Westfalen
Streiche auf S. 61 in Z. 135 ab „, für dessen“ bis Z. 138 „werden“ und ergänze in Z. 138: „JAV-Mitglieder, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, sollen ihr Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umwandeln dürfen.“
Dieser Änderungsantrag wurde am Freitag, 30. November 2018 um 20:35 eingetragen.