A1_Ä54

Status:
angenommen

Z. 92 einfügen nach „gelangen“: “Der Geltungsbereich von Erhaltungs- bzw. Milieuschutzsatzungen sowie das Institut des kommunalen Vorkaufsrechts muss gestärkt und bundesweit ausgeweitet werden. Dazu gehört auch die Verlängerung der Frist zum Vorkaufsrecht oder ein unbefristetes Umwandlungsverbot von Miet- zu Eigentumswohnungen. Dies geht nur über eine Reform des Baugesetzbuches mit dem Ziel, Wohnungsbestände und Flächen wieder in die öffentliche Hand zu überführen. Die bestehende Möglichkeit der preislimitierten Ausübung von Vorkaufsrechten ist zu verbessern, um die Pflicht zur der Gemeinden zur Zahlung astronomischer Immobilienpreise zu reduzieren und Spekulation einzudämmen. Um Zweckentfremdung und Leerstand von Wohnraum wirksam zu bekämpfen muss das bestehende Instrument von Zweckentfremdungssatzungen in bundesweit gebietsunabhängig geltende Regelungen überführt werden.“