B3_Ä34

ersetze ab „Betriebe“: “Unternehmen, die nicht oder nicht im ausreichenden Maße ausbilden müssen wieder in die Pflicht genommen werden und an der Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ‘berufliche Ausbildung’ finanziell beteiligt werden. Deshalb treten wir seit Jahren für die Einführung der Umlagefinanzierung der Ausbildung ein. Die Unternehmen sollen im Rahmen eines Ausbildungsfonds, entsprechend Betriebsgröße und einer Ausbildungsquote von mindestens 10 Prozent verpflichtende Beiträge für die Mindestanzahl an Auszubildenden im Betrieb an den Ausbildungsfonds entrichten müssen. Um Kleingewerbe und strukturell benachteiligte Betriebe oder Regionen nicht unverhältnismäßig zu belasten, werden Betriebe und Unternehmen unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern davon ausgenommen, dafür aber mit einer Verpflichtung zur Verbundausbildung belegt. Sollten diese dem nicht nachkommen, ist die Abgabe auch auf diese anzuwenden. Sollten sie nachweislich Ausbildungsplätze angeboten haben, die nicht besetzt werden konnten, sind diese ebenso zu berücksichtigen. Sicherheits- und Nachprüfungsmechanismen müssen eingesetzt werden, um Missbrauch zu verhindern. Aus dem Fonds wird ausbildenden Betrieben, entsprechend der Anzahl der Auszubildenden im Betrieb der Beitrag zum Ausbildungsfonds zurückerstattet, Unternehmen mit Überbedarfsausbildung werden so gefördert. Ziel ist es, insbesondere die Klein- und mittelständischen Unternehmen zu stärken. Mit den aus den übrigen Beiträgen der nicht ausbildenden Unternehmen gewonnenen Mitteln sollen Überbetriebliche Ausbildungskooperationen und soziale Ausbildungsprojekte gefördert und ausbildungsbegleitende Hilfen gestärkt werden. Ebenso soll aus den Mittel des Ausbildungsfonds ein Sofortprogramm finanziert werden um Jugendliche Altbewerber*innen, die derzeit in Maßnahmen des sogenannten Übergangssystems geparkt sind, in berufliche Ausbildung zu vermitteln.”