Streiche Zeilen 178 bis 210
Begründung:
1. Dass die EU für Lohnhöhen durch aktive Gesetzgebung zuständig ist, überschreitet jegliches Maß an vernünftiger föderalistischer Kompetenzordnung und ist auch legitimatorisch schwer begründbar. 2. Die Lohnentwicklung mss vor allem in einem fairen Verhältnis zu Produktionsentwicklung und Lebenshaltungkosten stehen. So lange es keine absolut harmonierte Wirtschaftspolitik gibt, ist das auch inhaltlich nicht zu begründen.