Z.153 füge ein:
“- Aufstockungen der EU-Fördergelder und Abkehr vom einzelnen Fondssytem.
– EU-Ländern Schuldenschnitte zu gewähren, Kredite einzufrieren oder zinsfrei zu stellen.
– Bessere Kooperation in der Steuerfahndung durch Austausch von Steuerdaten.
– Eine schrittweise Harmonisierung zu einem progressiven europäischen Steuersystems und eine europaweite Vermögenssteuer. – Die Einführung eines Finanzausgleichssystem innerhalb Europas.“