C7_Ä2
AntragstellerInnen:
Rheinland-Pfalz
Füge ein in Zeile 90 hinter Bindeklauselverbot “die mit dem Beginn des zweiten Lehrjahres endet“
Begründung:
Ab dem zweiten Ausbildungsjahr soll die Bindeklausel gelten, um eine Planbarkeit für beide Seiten zu ermöglichen.
Dieser Änderungsantrag wurde am Freitag, 24. November 2017 um 21:24 eingetragen.