I1_Ä5
Status:
mit Änderungen angenommen
AntragstellerInnen:
Rheinland-Pfalz
Zeile 91-92 ersetze durch: “ein Aufschlag wurde nach G20 gemacht als vorgeschlagen wurde, den Tatbestand des Vermummungsverbotes von einer Straftat in eine Ordnungswidrigkeit umzuwandeln, sodass Polizist*innen einen Ermessensspielraum haben, inwiefern sie Verstöße im Einzelfall ahnden.“
Dieser Änderungsantrag wurde am Freitag, 24. November 2017 um 20:39 eingetragen.