Wir fordern, dass vom SPD-Parteivorstand im Jahre 2019 veröffentlichte Sozialstaatspapier „Neuer Sozialstaat“ in maßgeblichen Punkten zu verbessern. Wir finden, ein „Recht auf Arbeit“ ist zu stark mit einer Reduktion auf Erwerbsarbeit assoziiert. Um Denjenigen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, die aus verschiedensten Gründen nicht am Erwerbsleben teilnehmen können, ist es von Nöten, das Credo zu erweitern auf ein „Recht auf Arbeit und sinnstiftende Beschäftigung mit gesellschaftlichem Mehrwert“. Wir denken, diese Anpassung wird der Komplexität unserer gesellschaftlichen Realität gerechter. Daraus leiten sich für uns folgende Forderungen ab:
– sanktionsfreies Bürger*Innengeld
– Regelfinanzierte öffentlich geförderte Beschäftigung
– Erhöhung des Mindestlohns
Sanktionsfreies Bürger*Innengeld
Wir finden ein Bürger*Innengeld, das seinen Namen verdient, muss einen fair berechneten Regelsatz enthalten. Als Berechnungsgrundlage favorisieren wir die unteren 20 % der Einkommen heranzuziehen, statt wie bisher die unteren 15%. Auch empfehlen wir keine Abschläge mehr auf sogenannte „Luxusgüter“ wie Grabschmuck oder „eine Kugel Eis für die Kinder“ o. Ä. zu berechnen. So entstünde ein Regelsatz zwischen 600 und 660 Euro.
Im Sozialstaatspapier heißt es: „Sinnwidrige und unwürdige Sanktionen gehören abgeschafft.“. Wir sagen jedoch: jede Sanktion ist „sinnwidrig und unwürdig“ und zudem erwiesenermaßen unwirksam. Wir fordern mit der Einführung des Bürger*Innengeldes auch das angestrebte Recht auf Weiterbildung miteinzufuehren. Zudem sind wir gegen einen zusätzlichen „Bonus für Weiterbildung“. Ein solcher „Bonus“ ist durch das Recht auf Weiterbildung als Anreiz überflüssig und hätte eine unsoziale Bevorteilung zur Folge, denn nicht für Jede*n ist eine Weiterbildung die individuell beste Lösung.
Regelfinanzierte öffentliche Beschäftigung
Menschen, die Bürger*Innengeld beziehen, sollten Angebote zur Teilhabe erhalten. Eine sinnvolle Möglichkeit stellt unserer Meinung nach die öffentlich geförderte Beschäftigung dar. Diese wurde als durch die öffentliche Hand gefördertes Modellprojekt in NRW von XX bis XX bereits erfolgreich erprobt. Menschen in öffentlicher geförderter Beschäftigung gingen neugeschaffenen gemeinnützigen Tätigkeiten, angestellt bei verschiedenen Trägern nach. Sie wurden mit dem Mindestlohn vergütet und ganz normal sozialversicherungspflichtig angestellt. Zudem erhielten sie sozialpädagogische Unterstützung durch individuelles, begleitendes Coaching. Das Modellprojekt wurde wissenschaftlich evaluiert und erwies sich als äußerst wirksam. Positive Effekte waren z.B. Integration in ungeförderte Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt sowie eine erhöhte soz. Teilhabe ohne Einsperr-Effekte. Insgesamt also eine sinnstiftende Beschäftigung mit gesellschaftlichem Mehrwert. Im Sozialstaatspapier heißt es: „Ein Recht auf Arbeit heißt für uns, dass die Solidargemeinschaften Menschen, die arbeiten können, konkrete Arbeitsangebote macht und so Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert. Deswegen haben wir bereits den sozialen Arbeitsmarkt eingeführt. Langzeitarbeitslose Menschen erhalten damit eine neue Perspektive in sozialversicherungspflichtiger Arbeit und Teilhabe an der Gesellschaft.“ Wir sagen wer, das ernst meint, muss den öffentlich geförderten Arbeitssektor regelfinanzieren!
Erhöhung des Mindestlohns
Um Altersarmut sowie anderen prekären Lebensverhältnissen vorzubeugen, benötigen wir einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 12 Euro. Anstatt einer „perspektivischen“ Anhebung fordern wir jedoch eine Anhebung auf min. 12 Euro bis spätestens 1. Juni 2022. Damit schließen wir uns der Forderung von Hubertus Heil, sowie von Olaf Scholz an, verschärfen diese jedoch.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | ||
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(noch) nicht behandelt | P3_Ä1 | 7 | Baden-Württemberg |
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(noch) nicht behandelt | P3_Ä2 | 11 | Baden-Württemberg |
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(noch) nicht behandelt | P3_Ä3 | 16-17 | Baden-Württemberg |
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(noch) nicht behandelt | P3_Ä4 | 36 | Baden-Württemberg |
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(noch) nicht behandelt | P3_Ä5 | 39-42 | Baden-Württemberg |
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