Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Mindeststrafe für Verstöße gegen den gesetzlichen bzw. gegen branchenbezogene Mindestlöhne auf 2.500 Euro und die Höchststrafe auf bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht wird.
Begründung:
Im ersten Halbjahr 2017 hat der Zoll 27.323 Arbeitgeber kontrolliert und dabei 2433 Ermittlungsverfahren eingeleitet. An diesen Zahlen kann man deutlich erkennen, dass die bisherigen Bußgelder von vielen Arbeitgebern nicht ernstgenommen werden.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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B11_Ä1 | 1 | Bayern |
ersetze Zeile 1-3 durch: Wir fordern:
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B11_Ä2 | 3 | Berlin | Z. 3 füge ein hinter ’wird‘: “Weitergehend wird gefordert, dass Unternehmen, die gegen den gesetzlichen Mindestlohn, branchenbezogene Mindestlöhne oder allgemein-verbindliche Rahmentarifverträge verstoßen, vom Zoll auf einer Liste veröffentlicht werden.“ |