J1 Freie Fahrt für Freiwillige: Jugendfreiwilligendienste stärken – nicht nur in der Mobilität, sondern insgesamt!

Status:
mit Änderungen angenommen

Zur Weiterleitung an: SPD-Programmkommission, SPD-Bundestagsfraktion

Jugendfreiwilligendienste in Deutschland bilden eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft, denn sie engagieren sich freiwillig für mehr Zusammenhalt, kulturelle Vielfalt und altersübergreifende Zusammenarbeit. Doch sie wirken oft unsichtbar und erhalten gesamtgesellschaftlich nicht die Anerkennung, die sie verdienen.

Daher fordern wir eine trägerübergreifende Verbesserung der Rahmenbedingungen von Jugendfreiwilligendiensten in Rheinland-Pfalz und Deutschland. Dies umfasst auch die insgesamte Gleichstellung und eine einheitliche Organisationsstruktur der Jugendfreiwilligendienste, die durch das BMFSFJ als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ; teilweise in den Bereichen Ganztagsschule, Kultur und Politik)/ Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder teilweise als BFD angeboten werden und dem freiwilligen Wehrdienst, welcher durch das BMVg getragen wird.

Freiwilligendienstleistende im FSJ/FÖJ und BFD (unter 27 Jahren) sehen sich tagtäglich mit vielerlei Problemen konfrontiert. Sie arbeiten in der Regel für ein Jahr in Vollzeit, wofür sie ein sogenanntes Taschengeld erhalten, das eben ausschließt, dass es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um ein Arbeitsverhältnis handelt. In Rheinland- Pfalz sprechen wir jährlich von rund 5000 Freiwilligen in sozialen und ökologischen Bereichen. Bundesweit sprechen wir von über 60.000 Jugendlichen im FSJ/FÖJ und etwa 28.000 Freiwilligen im BFD (U27).

Die Höhe des Taschengeldes variiert von Träger zu Träger. Von Seiten des BMFSFJ ist im Jugendfreiwilligendienstegesetz eine Leistung von bis zu 200 Euro monatlich für das FSJ/FÖJ vorgesehen, zu welchen mindestens 10% mehr von den Einsatzstellen dazugegeben werden müssen. Je nach Träger gibt es jedoch landesweite Vereinbarungen über Mindesthöhen. Einer der großen Träger in Rheinland-Pfalz, das Kulturbüro, unter dessen Trägerschaft jährlich ca. 500 Menschen einen Freiwilligendienst absolvieren, vereinbart eine jährliche Steigerung des Mindestentgelt um 10 Euro. Im Jahr 2019/2020 lag also die Mindesthöhe des Taschengeldes bei 360 Euro monatlich, im Jahr 2020/2021 dementsprechend 370 Euro monatlich. Einsatzstellen dieses Trägers dürften aber auch jetzt schon bis zu 414 Euro pro Monat zahlen, was eine Vielzahl der Einsatzstellen jedoch nicht tut, auch nicht die Einsatzstellen der Landesregierung und ihrer Fraktionen.

Einen großen Teil des Taschengeldes investieren die meisten Freiwilligen in ihre Fahrkarten für den ÖPNV. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine FSJlerin aus der Pfalz absolviert ihr FSJ in Mainz. Um täglich mit der Bahn zur Arbeit zu pendeln, braucht sie das VRN-Ticket (Maxx-Ticket) von 45,30 Euro/Monat und für die Strecke nach Mainz weitere 104,50 Euro/Monat (Azubi-Preis). Aus diesem Beispiel geht gut hervor, wie teuer, und auch wie unverhältnismäßig denn der ÖPNV und seine Preise sein können. Die Strecke Guntersblum (Ende VRN) – Mainz hält offensichtlich weniger Fahrmöglichkeiten offen als das VRN-Ticket, kostet jedoch mehr als doppelt so viel.

Zudem ist für Einsatzstellen nicht klar geregelt, ob sie Fahrtkosten übernehmen dürfen. Eine Regelung, die sie, zumindest in Teilen, dazu verpflichtet, würde die Lage sowohl für Freiwillige als auch für die Einsatzstellen bedeutend entspannen.

 

→ Forderungen zur Mobilität:

  • Kurzfristig fordern wir eine Anpassung der Preise der Verkehrsverbünde für Freiwillig Dienstleistende. Einsatzstellen soll rechtlich auch ermöglicht werden, die gesamten Fahrtkosten zu übernehmen.
  • Mittelfristig fordern wir ein landesweites Bildungsticket („365-Euro-Ticket“) für Menschen unter 27 Jahren und Freiwillig Dienstleistende.
  • Langfristiges Ziel ist ein kostenloser ÖPNV für alle Menschen.

Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass eine finanzielle Unabhängigkeit von den Eltern während des Freiwilligendienstes bei der momentanen Vergütungslage, gekoppelt mit den anfallenden Fahrtkosten und eventuellen Wohnkosten, nicht gegeben ist. Das macht den Freiwilligendienst zu einer exklusiven Möglichkeit Weniger und zu einer Frage der sozialen Herkunft. Das sollte in Rheinland-Pfalz, aber auch bundesweit, nicht der Fall sein!

 

→ Forderungen zur Vergütung:

  • Wir fordern, dass das Taschengeld für Freiwillig Dienstleistende nicht an das ALG II angerechnet wird, sofern die Freiwilligen Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind.
  • Die Leistungen des BMFSFJ für Jugendfreiwilligendienste sollen mindestens genauso hoch sein wie die Leistungen für Freiwillig Wehrdienstleistende.

Ein weiterer Kostenfaktor können, wie bereits kurz erwähnt, die Wohnkosten sein. Das Beantragen von Wohngeld gleicht einer bürokratischen Unmöglichkeit, mit der man sich nicht gerne auseinandersetzen möchte und einen auch vom Freiwilligendienst abschrecken kann.

 

→ Forderungen zur Wohnsituation:

  • Kurzfristig fordern wir eine Entbürokratisierung und Vereinfachung des Wohngeldantrags! Die Einsatzstellen und/oder Träger müssen in die (Mit-) Verantwortung gezogen werden, bei Wohngeldanträgen auszuhelfen.
  • Langfristig müssen Wohngeldzuschläge allen Freiwilligen, nicht nur Wehrdienstleistenden, zur Verfügung gestellt werden.
  • Einsatzstellen müssen bei der Wohnungssuche Ansprechpartner*in für Freiwillige sein und gegebenenfalls Wohnungen für ihre Freiwilligen zur Verfügung stellen. Besonders die Landesinstitutionen könnten kostengünstige Wohngemeinschaften für ihre Freiwilligen aus den verschiedenen landespolitischen Einsatzstellen einrichten.

Oft wissen Menschen nicht einmal, was ein FSJ ist oder beschreiben es abwertend als verschwendete Zeit. Daher ist mehr Anerkennung für Freiwilligendienstleistende essenziell.

 

→ Forderungen zur Anerkennung:

  • Die SPD-geführte Landesregierung führt landesweite Aktionen und Kampagnen durch, beispielsweise am Tag des Ehrenamtes, am 5. Dezember, an dem jährlich bundesweit für #FreieFahrtfürFreiwillige mobil gemacht wird.
  • Der Freiwilligenausweis soll in Zukunft mit Selbstverständlichkeit überall dort verwendet werden, wo mindestens auch Schüler*innen, Studierende oder Azubis Ermäßigungen erhalten. Das ist im kulturellen Bereich und bei den Verkehrsverbünden schon so, aber dennoch gibt es noch Raum zur Verbesserung!

 

Um Freiwilligendienste gesamtgesellschaftlich und öffentlich wieder als essenzielle Stütze der Gesellschaft wahrzunehmen, bedarf es Strukturen, die verständlich und nachvollziehbar sind. Wie bereits erwähnt, gibt es Jugenfreiwilligendienste, Bundesfreiwilligendienste und freiwillige Wehrdienste. Eine einheitliche Organisationsstruktur würde einerseits dem beschriebenen Ziel dienen, und andererseits allen Freiwilligendiensten dieselbe Wertschätzung, Bedeutung und auch dieselben finanziellen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen liefern. Damit wäre für alle Interessierten eine zentrale Anlaufstelle vorhanden, die nicht, wie wir es bei den heutigen verschiedenen Trägern sehen, zu Verwirrung führt. Damit wäre auch gewährleistet, dass keine Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten eines Freiwilligendienstes unberücksichtigt bleiben. Daher fordern wir die Einrichtung einer einheitlichen Organisationsstruktur mit zentraler Koordination aller Freiwilligendienste für Menschen unter 27 Jahren

 

→ Forderungen zur Organisationsstruktur:

  • Bundesfreiwilligendienste (BFD) für Menschen unter 27 Jahren (U27) rechtlich an die Jugendfreiwilligendienste (JFD) angliedern (Jugendfreiwilligendienstgesetz, JFDG).
  • Zur bundesweiten Koordination wird eine zentrale Stelle, für Belange der JFD, der BDF U27 und Freiwilligen Wehrdienste U27, eingerichtet, sodass die Zuständigkeiten nicht in verschiedenen Ministerien liegen.
    • Bundeseinheitliche Vergütung mit möglichen Zuschlägen für u.a. Wohnen, sowie Möglichkeiten der freien Mobilität.
    • Es soll sichergestellt sein, dass das BMFSFJ den gleichen Vergütungsbetrag an ihre Freiwilligen zahlt, wie das BMVg an ihre freiwilligen Wehrdienstleistenden.
    • Einrichtung einer zentralen Online-Plattform zur Information und auch Anmeldung.
    • Beibehaltung der bestehenden Strukturen mit den verschiedenen Trägern auf lokaler Ebene.
    • Förderung einer bundesweiten Struktur von Freiwilligenvertretungen, die im regelmäßigen Austausch mit der Politik und Zivilgesellschaft steht.

 

Zusammengefasst fordern wir einen inklusiven Freiwilligendienst, der jeder und jedem offensteht, ganz gleich aus welcher Familie er*sie kommt! Freiwilliges Engagement im Sinne der Gesellschaft sollte immer ausnahmslos erleichtert, unterstützt und nicht erschwert werden! Freiwilligendienste bieten sehr viele Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung, zur Weiterbildung, sogar zur Vernetzung – das sollte niemandem verwehrt werden!

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen J1_Ä4 1 Nordrhein-Westfalen Streiche Z. 1
angenommen J1_Ä39 3-4 Rheinland-Pfalz Ersetze Z. 3 ab "Doch": Die Rahmenbedingungen solcher Dienste sind aber oft ungenügend. Dienstleistende bekommen weder die finanzielle Unterstützung noch die gesamtgesellschaftliche Anerkennung, die ihre Arbeit verdient hat.
angenommen J1_Ä1 6 Nordrhein-Westfalen Z. 6 - 9 - “ werden und dem freiwilligen Wehrdienst, welcher durch das BMVg getragen wird, und dem europäischen Freiwilligendienst”.
angenommen J1_Ä5 6 Nordrhein-Westfalen Streiche in Z. 6 „Rheinland-Pfalz und“
angenommen J1_Ä40 6 Rheinland-Pfalz Streiche Z. 6 "Rheinland-Pfalz und"
angenommen J1_Ä29 7 Berlin ersetze "BMFSJ" durch "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend"
angenommen J1_Ä30 8 Berlin ersetze "BFD" durch "Bundesfreiwilligendienst"
angenommen J1_Ä31 9 Berlin ersetze "BMVg" durch "Bundesministerium der Verteidigung"
angenommen J1_Ä41 9 Rheinland-Pfalz Ergänze Z. 9 nach "getragen wird": Dabei unterscheiden sich das FSJ/FÖJ und der BFD U27 im Moment vor allem rechtlich voneinander, so müssen Bundesfreiwilligendienstleistende ein zusätzliches fünftägiges „Seminar zur politischen Bildung“ absolvieren, wodurch sie im Gegensatz zu Jugendfreiwilligendienstleistenden fünf freie Bildungstage weniger haben. Ansonsten betreuen die Träger alle Freiwilligen unter 27 Jahren ohne Unterschied in denselben Seminargruppen, wodurch diese rechtlichen Unterschiede umso hinfälliger werden. Das FSJ und das FÖJ zählen zu den Jugendfreiwilligendiensten und werden rechtlich über das Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) geregelt. In Abgrenzung dazu werden Bundesfreiwilligendienste auch für Menschen über 27 Jahren angeboten und werden rechtlich, unabhängig des Alters der*des Freiwilligen, über das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) geregelt.
angenommen J1_Ä6 12 Nordrhein-Westfalen Streiche in Z. 12 f. „In Rheinland-Pfalz […] Bereichen.“
angenommen J1_Ä42 12-13 Rheinland-Pfalz Streiche Z. 12-13 "In ... Bereichen."
angenommen J1_Ä21 14 Bayern Füge ein nach "im BFD (U27).": Für Freiwillige, die entweder ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) gelten ähnliche gesetzliche Regelungen. Bei beiden Formen bleiben etwaige Ansprüche auf Wohngeld oder Kindergeld bestehen und die Einsatzstelle ist jeweils verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für den*die Freiwillige zu bezahlen. In folgenden Punkten unterscheiden sich BFD und FSJ/FÖJ - Das FSJ/FÖJ ist nur für junge Menschen von 16 bis 26 Jahren möglich, während es beim BFD keine Altersgrenze gibt - Das FSJ/FÖJ kann nicht wiederholt werden, BFD hingegen alle fünf Jahre. - Beim FSJ/FÖJ übernimmt die Wohlfahrtsorganisation die Trägerschaft, wohingegen die Bundesrepublik Deutschland Träger für Bundesfreiwilligendienst ist - FSJ/FÖJ kann außerhalb Deutschlands geleistet werden, Bundesfreiwilligendienst nich
mit Änderungen angenommen J1_Ä22 17 Bayern, Rheinland-Pfalz Ersetze Z. 17 "Je nach" bis Z. 23 "ihrer Fraktionen." durch: Das Taschengeld orientiert sich momentan an der geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und ist dann angemessen, wenn es 6 Prozent davon (§159 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) nicht überschreitet. Diese Aussage findet sich im § 2 des JFDG und im § 2 des BFDG wortgleich wieder. Im Jahr 2020 liegt die Höhe des Taschengeldes bei höchstens 414 Euro, eine Mindestgrenze gibt es nicht. Freiwilligenwehrdienstleistende hingegen erhalten seit dem 1. Januar 2020 einen Wehrsoldgrundbetrag zwischen 1.500 Euro und 1.900 Euro. Eine Besserstellung von freiwilligen Wehrdienstleistenden gegenüber anderen Formen des Freiwilligendienstes ist weder begründbar noch angemessen.
erledigt J1_Ä7 18 Nordrhein-Westfalen Streiche Z. 18 ab „Einer“ bis Z. 23
angenommen J1_Ä8 24 Nordrhein-Westfalen Ersetze in Z. 24 „die meisten Freiwilligen“ durch „viele Freiwillige“
zurückgezogen J1_Ä9 24 Nordrhein-Westfalen Streiche Z. 24 ab „Ein Beispiel“ bis Z. 29
angenommen J1_Ä43 24-29 Rheinland-Pfalz Streiche ab Z. 24 ab "Ein Beispiel" bis Z. 29 "doppelt so viel."
erledigt J1_Ä10 35 Nordrhein-Westfalen Ersetze Z. 35 bis 39 durch „Unser Ziel ist ein fahrscheinloser, beitragsfinanzierter öffentlicher Nah- und Fernverkehr für alle. Als Zwischenlösung sind auch Modelle wie das 365€-Ticket denkbar.“
angenommen J1_Ä23 35 Bayern, Rheinland-Pfalz Ersetze Z. 35 "• Kurzfristig" bis Z. 39 "alle Menschen" durch: • Wir fordern, dass die Einsatzstellen umgehend, durch Land und Bund gefördert, die Fahrtkosten für den Arbeitsweg ihrer Freiwilligen in Form eines ÖPNV Tickets übernehmen. • Wir fordern zudem ab sofort bundesweit ein Bildungsticket („365-Euro-Ticket“, aber bestenfalls kostenlos) für Menschen unter 27 Jahren und Freiwilligendienstleistende. Dabei muss es möglich sein, falls ein Preis anfällt, diesen auch in kleineren Raten zu bezahlen. • Ziel ist weiterhin so schnell wie möglich ein fahrscheinloser, beitragsfinanzierter ÖPNV für alle Menschen.
angenommen J1_Ä11 43 Nordrhein-Westfalen Streiche in Z. 43 „in Rheinland-Pfalz, aber auch bundesweit,“
angenommen J1_Ä44 43 Rheinland-Pfalz, Bayern Ersetze Z. 43 („Das sollte in Rheinland-Pfalz, aber auch bundesweit, nicht der Fall sein!“) durch: „Das darf bundesweit nicht der Fall sein!“
erledigt J1_Ä32 46 Berlin ersetze "ALG 2" durch "Arbeitslosengeld 2"
angenommen J1_Ä47 46-52 Rheinland-Pfalz, NRW Ersetze Z. 46-52 durch: Damit alle die Interesse an freiwilligem Engagement haben, Zugang dazu haben, muss sichergestellt sein, dass alle ihren Lebensunterhalt davon sichern können.  Deswegen fordern wir für alle Formen des Freiwilligendienstes eine Anhebung der Vergütung. -  Es muss vermieden werden, dass eine Substitution von Dauerstellen durch Freiwilligendienstleistende, als  leicht generierbare Arbeitskraft, stattfindet.  -  Anfallende Wohnkosten sollen unbürokratisch übernommen werden können. Ebenso soll gesichert sein, dass für Freiwillige keine eigenen Mobilitätskosten anfallen. Somit handelt es sich hier auch nicht um Sozialleistungen, sondern eigens für den Freiwilligendienst geschaffene Zuschläge, die bei Bedarf auch in weiteren Bereichen geltend sind (Bspw. Kinderzuschlag für Eltern und weitere besondere Lebensumstände, denen es gerecht zu werden gilt).  -  Davon unberührt sind selbstverständlich ehrenamtliche Tätigkeiten für Vereine, Verbände, Parteien und sonstige Organisationen.
erledigt J1_Ä12 48 Nordrhein-Westfalen Ersetze Z. 48 bis 49 durch „Die Vergütung für die Jugendfreiwilligendienste muss, unter Berücksichtigung anderer finanzieller Unterstützungen durch den Staat, so hoch ausfallen, dass damit die eigene Existenz sicher finanziert werden kann. Diskutiert werden muss in diesem Zuge allerdings vermutlich auch, wie die finanzielle Beteiligung der Einsatzstellen aussehen soll, wenn diese höhere Personalkosten nicht tragen können.“
erledigt J1_Ä34 48-49 Baden-Württemberg
Streiche
angenommen J1_Ä13 50 Nordrhein-Westfalen Streiche Z. 50 bis 64
erledigt J1_Ä24 55 Bayern Ersetze "Kurzfristig fordern wir" durch: Wir fordern
erledigt J1_Ä25 57 Bayern Ersetze Z.57 "Langfristig" bis Z. 58 "werden" durch: Wohngeldzuschläge müssen, sofern Bedarf besteht, allen Freiwilligen zu Verfügung gestellt werden.
angenommen J1_Ä45 59 Rheinland-Pfalz Ergänze Z. 59 nach müssen: "staatlich gefördert"
zurückgezogen J1_Ä14 67 Nordrhein-Westfalen Ersetze in Z. 67 „Die SPD-geführte Landesregierung führt landesweite Aktionen und Kampagnen durch“ durch „Zur Steigerung der Bekanntheit von Freiwilligendiensten sind Aktionen und Kampagnen denkbar“
angenommen J1_Ä33 67-69 Berlin ersetze durch "Die SPD in Regierungsverantwortung auf Bundes- und Landesebene soll Aktionen und Kampagnen durchführen, die die Freiwilligenarbeit fördern und anerkennen. Dies kann beispielsweise am Tag des Ehrenamtes, am 5. Dezember, stattfinden, an dem jährlich bundesweit für #FreieFahrtfürFreiwillige mobil gemacht wird."
angenommen J1_Ä2 72 Nordrhein-Westfalen Nach Z. 72 (neuer Punkt) - “Diese Anerkennung sollte in Deutschland ebenso wie im europäischen Ausland gelten. Absolvierende eines europäischen Freiwilligendienstes in Deutschland sollten dieselben Ermäßigungen erhalten. Mittelfristig sollte die Schaffung eines europäischen Freiwilligenausweis angestrebt werden, der in allen EU-Ländern gültig ist.”
zurückgezogen J1_Ä15 74 Nordrhein-Westfalen Ersetze Z. 74 „wieder als essenzielle Stütze der Gesellschaft“ durch „stärker anzuerkennen und“
angenommen J1_Ä16 76 Nordrhein-Westfalen Streiche in Z. 76 „und freiwillige Wehrdienste“
angenommen J1_Ä3 87 Nordrhein-Westfalen Z. 87-88 “Zur bundesweiten Koordination wird eine zentrale Stelle, für Belange der JFD, der BDF U27 und Freiwilligen Wehrdienste U27 und europäischen Freiwilligendienste, eingerichtet, sodass die Zuständigkeiten nicht in verschiedenen Ministerien liegen”.
angenommen J1_Ä17 89 Nordrhein-Westfalen Streiche Z. 89 ab „mit möglichen“ bis Z. 90
angenommen J1_Ä18 91 Nordrhein-Westfalen Streiche Z. 91 bis 92
angenommen J1_Ä46 93 Rheinland-Pfalz Ersetze Z. 93 ab "auch" durch: "mit Weiterleitung zu Bewerbungsportalen der Träger"
angenommen J1_Ä19 94 Nordrhein-Westfalen Ersetze Z. 94 durch „Beibehaltung der Trägervielfalt.“
angenommen J1_Ä26 97 Bayern Füge ein: Forderungen zur Stärkung von Vielfalt: Ein Freiwilligendienst soll für alle jungen Menschen offen sein – unabhängig von individuellen Voraussetzungen oder Bedarfen, aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion, des soziokulturellen Hintergrunds oder der Behinderung. Um den Abbau von (strukturellen) Barrieren in den Freiwilligendiensten weiterzubringen, muss der Staat einen großen Beitrag dazu leisten, dass es gelingen kann. Hierzu gehört: – das Bereitstellen eines Budget für zusätzliche Mittel bei besonderen Förderbedürfnissen – Anreize für die Organisationen zu schaffen, die Interessierte aus unterrepräsentierten Gesellschaftsgruppen in der Organisation als Freiwillige anstellen Den Beschluss, den Freiwilligendienst zu stärken, fasste der Deutsche Bundesjugendring bei seiner letzten Vollversammlung im Oktober 2020 einstimmig. Dabei stellte er unter anderem Folgendes klar: - Durch Freiwilligendienste wurden Strukturen geschaffen, die jungen Menschen ein Bildungs- und Orientierungsjahr ermöglichen sich persönlich weiterzuentwickeln und zu orientieren.Die Übernahme von sozialer Verantwortung und gemeinwohlorientiertem Handeln wird durch Freiwilligendienste deutlich gestärkt - Freiwillige dürfen keine billigen Arbeitskräfte sein. Es muss immer sichergestellt sein, dass sie keine professionellen Fachkräfte (beispielsweise im pädagogischen oder pflegerischen Bereich) ersetzen. - Durch kontinuierliche Anleitung und Begleitung durch eine (pädagogische oder pflegerische) Fachkraft als feste Ansprechperson muss vor Überforderung der*des Freiwilligen beschützt werden. - Selbstbestimmtes Lernen stärken: Die Freiwilligendienste sind Bildungs- und Orientierungsorte.. Die Angebote müssen an den Interessen und Bedürfnissen der jungen Freiwilligen ausgerichtet sein. Dabei sind Teilhabe und Mitbestimmung wesentliche Grundsätze, die sich auch bei den bis zu 25 Bildungstagen widerspiegeln. So können die Freiwilligen Selbstwirksamkeit erfahren. - Ein Freiwilligendienst hilft dabei Stigmatisierungen aufzubrechen und Vielfaltals Selbstverständlichkeit und Grundhaltung in der Gesellschaft zu verankern.
angenommen J1_Ä27 98 Bayern Ersetze "jeder und jedem" durch: jeder*m
angenommen J1_Ä28 101 Bayern Ersetze ",sogar" durch: und
angenommen J1_Ä20 Z. 97 Hessen-Süd Füge ein:
  • Verbesserung der Anrechnungsmöglichkeiten von Freiwilligendiensten auf Studium oder Ausbildung und verlässliche Sicherstellung dieser.
angenommen J1_Ä35 Z.3-4 Bremen Ab „Doch“ ersetzen durch: "Die Rahmenbedingungen solcher Dienste sind aber oft ungenügend. Dienstleistende bekommen weder die finanzielle Unterstützung noch die gesamtgesellschaftliche Anerkennung, die ihre Arbeit verdient hat."
angenommen J1_Ä36 Z.5 Bremen Ersetze durch: "Daher fordern wir eine trägerübergreifende Verbesserung der Rahmenbedingungen von Jugendfreiwilligendienste."
erledigt J1_Ä37 Z. 57 Bremen Ersetze "Langfristig" durch "Kurzfristig"
Text des Beschlusses:

 

Jugendfreiwilligendienste in Deutschland bilden eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft, denn sie engagieren sich freiwillig für mehr Zusammenhalt, kulturelle Vielfalt und altersübergreifende Zusammenarbeit. Die Rahmenbedingungen solcher Dienste sind aber oft ungenügend. Dienstleistende bekommen weder die finanzielle Unterstützung noch die gesamtgesellschaftliche Anerkennung, die ihre Arbeit verdient hat.

Daher fordern wir eine trägerübergreifende Verbesserung der Rahmenbedingungen von Jugendfreiwilligendienste. Dies umfasst auch die insgesamte Gleichstellung und eine einheitliche Organisationsstruktur der Jugendfreiwilligendienste, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ; teilweise in den Bereichen Ganztagsschule, Kultur und Politik)/ Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder teilweise als Bundesfreiwilligendienst angeboten werden und dem freiwilligen Wehrdienst, welcher durch das Bundesministerium der Verteidigung getragen wird, und den europäischen Freiwilligendienst. Dabei unterscheiden sich das FSJ/FÖJ und der BFD U27 im Moment vor allem rechtlich voneinander, so müssen Bundesfreiwilligendienstleistende ein zusätzliches fünftägiges „Seminar zur politischen Bildung“ absolvieren, wodurch sie im Gegensatz zu Jugendfreiwilligendienstleistenden fünf freie Bildungstage weniger haben. Ansonsten betreuen die Träger alle Freiwilligen unter 27 Jahren ohne Unterschied in denselben Seminargruppen, wodurch diese rechtlichen Unterschiede umso hinfälliger werden. Das FSJ und das FÖJ zählen zu den Jugendfreiwilligendiensten und werden rechtlich über das Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) geregelt. In Abgrenzung dazu werden Bundesfreiwilligendienste auch für Menschen über 27 Jahren angeboten und werden rechtlich, unabhängig des Alters der*des Freiwilligen, über das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) geregelt.

Freiwilligendienstleistende im FSJ/FÖJ und BFD (unter 27 Jahren) sehen sich tagtäglich mit vielerlei Problemen konfrontiert. Sie arbeiten in der Regel für ein Jahr in Vollzeit, wofür sie ein sogenanntes Taschengeld erhalten, das eben ausschließt, dass es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um ein Arbeitsverhältnis handelt. Bundesweit sprechen wir von über 60.000 Jugendlichen im FSJ/FÖJ und etwa 28.000 Freiwilligen im BFD (U27). Für Freiwillige, die entweder ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) gelten ähnliche gesetzliche Regelungen. Bei beiden Formen bleiben etwaige Ansprüche auf Wohngeld oder Kindergeld bestehen und die Einsatzstelle ist jeweils verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für den*die Freiwillige zu bezahlen. In folgenden Punkten unterscheiden sich BFD und FSJ/FÖJ:

  • Das FSJ/FÖJ ist nur für junge Menschen von 16 bis 26 Jahren möglich, während es beim BFD keine Altersgrenze gibt
  • Das FSJ/FÖJ kann nicht wiederholt werden, BFD hingegen alle fünf Jahre
  • Beim FSJ/FÖJ übernimmt die Wohlfahrtsorganisation die Trägerschaft, wohingegen die Bundesrepublik Deutschland Träger für Bundesfreiwilligendienst ist
  • FSJ/FÖJ kann außerhalb Deutschlands geleistet werden, Bundesfreiwilligendienst nichDie Höhe des Taschengeldes variiert von Träger zu Träger. Von Seiten des BMFSFJ ist im Jugendfreiwilligendienstegesetz eine Leistung von bis zu 200 Euro monatlich für das FSJ/FÖJ vorgesehen, zu welchen mindestens 10% mehr von den Einsatzstellen dazugegeben werden müssen. Das Taschengeld orientiert sich momentan an der geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und ist dann angemessen, wenn es 6 Prozent davon (§159 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) nicht überschreitet. Diese Aussage findet sich im § 2 des JFDG und im § 2 des BFDG wortgleich wieder. Im Jahr 2020 liegt die Höhe des Taschengeldes bei höchstens 414 Euro, eine Mindestgrenze gibt es nicht. Freiwilligenwehrdienstleistende hingegen erhalten seit dem 1. Januar 2020 einen Wehrsoldgrundbetrag zwischen 1.500 Euro und 1.900 Euro. Eine Besserstellung von freiwilligen Wehrdienstleistenden gegenüber anderen Formen des Freiwilligendienstes ist weder begründbar noch angemessen.

Einen großen Teil des Taschengeldes investieren viele Freiwilligen in ihre Fahrkarten für den ÖPNV.Zudem ist für Einsatzstellen nicht klar geregelt, ob sie Fahrtkosten übernehmen dürfen. Eine Regelung, die sie, zumindest in Teilen, dazu verpflichtet, würde die Lage sowohl für Freiwillige als auch für die Einsatzstellen bedeutend entspannen.

→ Forderungen zur Mobilität:

  • Wir fordern, dass die Einsatzstellen umgehend, durch Land und Bund gefördert, die Fahrtkosten für den Arbeitsweg ihrer Freiwilligen in Form eines ÖPNV Tickets übernehmen.
  • Wir fordern zudem ab sofort bundesweit ein Bildungsticket („365-Euro-Ticket“, aber bestenfalls kostenlos) für Menschen unter 27 Jahren und Freiwilligendienstleistende. Dabei muss es möglich sein, falls ein Preis anfällt, diesen auch in kleineren Raten zu bezahlen.
  • Ziel ist weiterhin so schnell wie möglich ein fahrscheinloser, beitragsfinanzierter ÖPNV für alle Menschen.

    Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass eine finanzielle Unabhängigkeit von den Eltern während des Freiwilligendienstes bei der momentanen Vergütungslage, gekoppelt mit den anfallenden Fahrtkosten und eventuellen Wohnkosten, nicht gegeben ist. Das macht den Freiwilligendienst zu einer exklusiven Möglichkeit Weniger und zu einer Frage der sozialen Herkunft. Das darf bundesweit nicht der Fall sein!

    → Forderungen zur Vergütung:

    • Damit alle die Interesse an freiwilligem Engagement haben, Zugang dazu haben, muss sichergestellt sein, dass alle ihren Lebensunterhalt davon sichern können. Deswegen fordern wir für alle Formen des Freiwilligendienstes eine Anhebung der Vergütung.
    • Es muss vermieden werden, dass eine Substitution von Dauerstellen durch Freiwilligendienstleistende, als  leicht generierbare Arbeitskraft, stattfindet.
    • Anfallende Wohnkosten sollen unbürokratisch übernommen werden können. Ebenso soll gesichert sein, dass für Freiwillige keine eigenen Mobilitätskosten anfallen. Somit handelt es sich hier auch nicht um Sozialleistungen, sondern eigens für den Freiwilligendienst geschaffene Zuschläge, die bei Bedarf auch in weiteren Bereichen geltend sind (Bspw. Kinderzuschlag für Eltern und weitere besondere Lebensumstände, denen es gerecht zu werden gilt).
    • Davon unberührt sind selbstverständlich ehrenamtliche Tätigkeiten für Vereine, Verbände, Parteien und sonstige Organisationen.

     Forderungen zur Anerkennung:

    • Die SPD in Regierungsverantwortung auf Bundes- und Landesebene soll Aktionen und Kampagnen durchführen, die die Freiwilligenarbeit fördern und anerkennen. Dies kann beispielsweise am Tag des Ehrenamtes, am 5. Dezember, stattfinden, an dem jährlich bundesweit für #FreieFahrtfürFreiwillige mobil gemacht wird.
    • Der Freiwilligenausweis soll in Zukunft mit Selbstverständlichkeit überall dort verwendet werden, wo mindestens auch Schüler*innen, Studierende oder Azubis Ermäßigungen erhalten. Das ist im kulturellen Bereich und bei den Verkehrsverbünden schon so, aber dennoch gibt es noch Raum zur Verbesserung!
    • Diese Anerkennung sollte in Deutschland ebenso wie im europäischen Ausland gelten. Absolvierende eines europäischen Freiwilligendienstes in Deutschland sollten dieselben Ermäßigungen erhalten. Mittelfristig sollte die Schaffung eines europäischen Freiwilligenausweis angestrebt werden, der in allen EU-Ländern gültig ist.

    Um Freiwilligendienste gesamtgesellschaftlich und öffentlich wieder als essenzielle Stütze der Gesellschaft wahrzunehmen, bedarf es Strukturen, die verständlich und nachvollziehbar sind. Wie bereits erwähnt, gibt es Jugenfreiwilligendienste, Bundesfreiwilligendienste. Eine einheitliche Organisationsstruktur würde einerseits dem beschriebenen Ziel dienen, und andererseits allen Freiwilligendiensten dieselbe Wertschätzung, Bedeutung und auch dieselben finanziellen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen liefern. Damit wäre für alle Interessierten eine zentrale Anlaufstelle vorhanden, die nicht, wie wir es bei den heutigen verschiedenen Trägern sehen, zu Verwirrung führt. Damit wäre auch gewährleistet, dass keine Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten eines Freiwilligendienstes unberücksichtigt bleiben. Daher fordern wir die Einrichtung einer einheitlichen Organisationsstruktur mit zentraler Koordination aller Freiwilligendienste für Menschen unter 27 Jahren

    → Forderungen zur Organisationsstruktur:

    • Bundesfreiwilligendienste (BFD) für Menschen unter 27 Jahren (U27) rechtlich an die Jugendfreiwilligendienste (JFD) angliedern (Jugendfreiwilligendienstgesetz, JFDG).
    • Zur bundesweiten Koordination wird eine zentrale Stelle, für Belange der JFD, der BDF U27 und Freiwilligen Wehrdienste U27 und europäischen Freiwilligendienste, eingerichtet, sodass die Zuständigkeiten nicht in verschiedenen Ministerien liegen
      • Bundeseinheitliche Vergütung
      • Einrichtung einer zentralen Online-Plattform zur Information und mit Weiterleitung zu Bewerbungsportalen der Träger.
      • Beibehaltung der Trägervielfalt
      • Förderung einer bundesweiten Struktur von Freiwilligenvertretungen, die im regelmäßigen Austausch mit der Politik und Zivilgesellschaft steht.
      • Verbesserung der Anrechnungsmöglichkeiten von Freiwilligendiensten auf Studium oder Ausbildung und verlässliche Sicherstellung dieser.

      → Forderungen zur Stärkung von Vielfalt:

      Ein Freiwilligendienst soll für alle jungen Menschen offen sein, unabhängig von individuellen Voraussetzungen oder Bedarfen, aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion, des soziokulturellen Hintergrunds oder der Behinderung. Um den Abbau von (strukturellen) Barrieren in den Freiwilligendiensten weiterzubringen, muss der Staat einen großen Beitrag dazu leisten, dass es gelingen kann. Hierzu gehört:–

      • das Bereitstellen eines Budget für zusätzliche Mittel bei besonderen Förderbedürfnissen
      • Anreize für die Organisationen zu schaffen, die Interessierte aus unterrepräsentierten Gesellschaftsgruppen in der Organisation als Freiwillige anstellen

      Den Beschluss, den Freiwilligendienst zu stärken, fasste der Deutsche Bundesjugendring bei seiner letzten Vollversammlung im Oktober 2020 einstimmig. Dabei stellte er unter anderem Folgendes klar:

      • Durch Freiwilligendienste wurden Strukturen geschaffen, die jungen Menschen ein Bildungs- und Orientierungsjahr ermöglichen sich persönlich weiterzuentwickeln und zu orientieren. Die Übernahme von sozialer Verantwortung und gemeinwohlorientiertem Handeln wird durch Freiwilligendienste deutlich gestärkt
      • Freiwillige dürfen keine billigen Arbeitskräfte sein. Es muss immer sichergestellt sein, dass sie keine professionellen Fachkräfte (beispielsweise im pädagogischen oder pflegerischen Bereich) ersetzen.
      • Durch kontinuierliche Anleitung und Begleitung durch eine (pädagogische oder pflegerische) Fachkraft als feste Ansprechperson muss vor Überforderung der*des Freiwilligen beschützt werden.
      • Selbstbestimmtes Lernen stärken: Die Freiwilligendienste sind Bildungs- und Orientierungsorte. Die Angebote müssen an den Interessen und Bedürfnissen der jungen Freiwilligen ausgerichtet sein. Dabei sind Teilhabe und Mitbestimmung wesentliche Grundsätze, die sich auch bei den bis zu 25 Bildungstagen widerspiegeln. So können die Freiwilligen Selbstwirksamkeit erfahren.
      • Ein Freiwilligendienst hilft dabei Stigmatisierungen aufzubrechen und Vielfaltals Selbstverständlichkeit und Grundhaltung in der Gesellschaft zu verankern.

      Zusammengefasst fordern wir einen inklusiven Freiwilligendienst, der jeder*m offensteht, ganz gleich aus welcher Familie er*sie kommt! Freiwilliges Engagement im Sinne der Gesellschaft sollte immer ausnahmslos erleichtert, unterstützt und nicht erschwert werden! Freiwilligendienste bieten sehr viele Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung, zur Weiterbildung und zur Vernetzung – das sollte niemandem verwehrt werden!

      Beschluss-PDF: