Der Bundeskongress möge beschließen:
Eine Lebensmittelampel nach britischem Vorbild ist sofort einzuführen.
Alle bereits existierenden Lebensmittel-Siegel sind anhand
Sinnhaftigkeit und Zusammenspiel mit der Ampel zu modernisieren.
Nach einer zu bestimmenden Übergangszeit dürfen keine Lebens- und Genussmittel ohne Ampel im Bundesgebiet verkauft werden.
Begründung:
Das britische Modell: Jedes Lebensmittel oder Genussmittel muss in GB mit einem grünen, gelben oder roten Punkt klassifiziert werden. Diese geben den Grad der Gesundheitsgefährdung an.
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