Der Bundeskongress möge beschließen:
Die Organspende Regelung für Deutschland ist dem spanischen Widerrufsrecht anzugleichen, wie es bereits in den meisten EU-Staaten üblich ist.
Begründung:
Das spanische Widerrufsrecht sieht vor, dass jeder Bürger ab 18 Jahren automatisch Organspender ist, es sei denn er widerspricht. Bei Minderjährigen entscheiden die Erziehungsberechtigten.
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