Der Bundeskongress möge beschließen:
- Die Einführung eines Lobbyregisters nach US-amerikanischem Vorbild für die Regierungen und Parlamente auf europäischer, Landes-und Bundesebene
- Die Einhaltung und ggf. Anpassung der Karenzzeiten und die Abschaffung der Ausnahmeregelungen
- Die Überprüfung der Einführung eines „Rates der Berater_innen“ auf europäischer, Bundes- und Landesebene
- Eine Obergrenze der Nebenverdienste von Politikern und Politikerinnen mit Ausnahme kommunalpolitischer Aufwandsentschädigungen
Lobbyismus ist gegenwärtig ein umstrittenes Thema. Politische Entscheidungsträger_innen und hohe Funktionär_innen aus der freien Wirtschaft sind zunehmend größerem Druck ausgesetzt, sich gegen den Vorwurf der Einflussnahme zu wehren. Hierin ruht auch ein großes Eigeninteresse, da von den Grenzüberschreitungen des Lobbyismus eine große Gefahr ausgeht. Diese Entwicklung ist durch die Faktoren Korruption und übermäßige Einflussnahme gekennzeichnet. Das Bundeslagebild Korruption des Bundeskriminalamtes (BKA) beziffert den Schaden im Jahr 2014 auf 358 Mio. €. Dies ist eine Verdoppelung der Schäden gegenüber 2010, die sich zu diesem Zeitpunkt noch auf 176 Mio. € beliefen. Für die Politik steht ihr Kapital auf dem Spiel: Die Glaubwürdigkeit. Aus der Vielzahl an Beispielen soll an dieser Stelle ein prominentes hervorgehoben werden. So erregte der Fall des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) bundesweit Schlagzeilen, als er sich gegen den Vorwurf der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit der Finanzierung seines Hauses wehren musste. Generell ist die Entwicklung dieser Form des Lobbyings durch Nebentätigkeiten für Abgeordnete, Gewährung monetärer und non-monetärer Vorteile und von Parteispenden gekennzeichnet. Wie gehen wir mit dem zunehmenden Lobbyismus um? Wir fordern vor allem Transparenz.
Lobbyregister
Im Fokus der Debatte liegt die Einführung eines sogenannten Lobbyregisters. Bis Juni 2015 gab es kaum Auskünfte darüber, welche Lobbygruppen Zutritt zum Bundestag über Hausausweise haben. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg veröffentlichte die Bundestagsverwaltung eine komplette Liste, aus der ersichtlich wird, welche Lobbygruppen Zutritt haben. Kritiker_innen geht dies nicht weit genug. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow fordert, dass es ein verpflichtendes Register geben soll, aus dem der/die Auftraggeber_in, das betreffende Gesetz und das Honorar hervorgeht. Dies führt zu mehr Transparenz und auch somit die Lobbyisten profitieren, indem ihr Image verbessert wird. Vergleicht man den Umgang anderer Staaten mit Lobbyisten sind deutliche Unterschiede festzustellen. In den USA und auch in Kanada existiert ein verpflichtendes Lobbyregister. Falls ein Lobbyist die Behörden nicht über seine Tätigkeiten regelmäßig in Kenntnis setzt, werden Strafen fällig. Daher fordern wir die Einführung eines solchen Registers.
Karenzzeiten für Politiker_innen
Unter dem sogenannten Drehtüreffekt bezeichnet man den Vorgang, wenn aktive Politiker_innen in die Wirtschaft wechseln oder umgekehrt unmittelbar nach dem Ende der jeweiligen Tätigkeit. Dies führte in der Vergangenheit zu hitzigen Diskussionen. Marco Bülow (SPD) fordert daher, eine Karenzzeit (auch „cooling off period“) von vier Jahren, in der Politiker_innen keine Spitzenfunktionen in der Wirtschaft einnehmen sollen. Lobbycontrol bemerkt über das Gesetz, welches seit 2015 eine Karenzzeit festlegt, Folgendes: „Demnach müssen Minister und Staatssekretäre unmittelbar anzeigen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in der Privatwirtschaft aufnehmen wollen. Ein Gremium von anerkannten Persönlichkeiten soll daraufhin den Wechsel auf mögliche Interessenskonflikte untersuchen. Wenn solch ein Konflikt der Interessen festgestellt wird, könnte die Bundesregierung auf Vorschlag des Gremiums eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten verhängen.“ Diese Ausnahmeregelungen werden auch zukünftig zu spektakulären Wechseln unmittelbar nach der politischen Laufbahn führen. Daher fordern wir die Abschaffung dieses Gremiums und dessen Kompetenzen.
Asymmetrie der Interessensvertretungen beseitigen
Da die derzeitigen Lobbystrukturen eine starke Professionalisierung durchleben, ergibt sich eine Unwucht zwischen ehrenamtlichen Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und Lobbyist_innen. Diese sollte weitgehend beseitigt werden, indem entweder von weniger Lobbyist_innen Gebrauch gemacht wird, runde Tische eingerichtet oder „Waffengleichheit“ hergestellt wird, indem sich die andere Seite ebenfalls stärker professionalisiert. Zu bevorzugen ist der Weg hin zu weniger Lobbyismus und mehr Transparenz. Diese Meinung vertritt der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz (SPD). Dieser fordert einen „Rat der Berater“, dem sämtliche Interessensvertretungen angehören sollen. Dieser Vorschlag ist diskussions- und erprobungswürdig. Dadurch würde ein Interessensausgleich ohne Hinterzimmerei stattfinden. Man nimmt die Lobby-Gruppen aus dem Dunklen in die Öffentlichkeit.
Nebeneinkünfte
Ebenfalls im Fokus der wissenschaftlichen Forschung liegt die Frage, ob die Nebeneinkünfte der Politiker_innen zu Lobbyismus zählen und eine Einflussnahme darstellen. Von 2005 bis 2007 und 2013 wurde das 10-Stufenmodell der Nebeneinkünfte eingeführt. Dies ermöglicht ein hohes Maß an Transparenz. Letztlich liegt es damit in der Hand der Parteien und in letzter Konsequenz bei den Wähler_innen, ob sie eine_n Abgeordnete_n tolerieren, der neben seiner Haupttätigkeit so viel verdient. Hier besteht kein weiterer Regulierungs- sondern vielmehr Konsequenzbedarf.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä2 | 2 | Nordrhein-Westfalen |
Füge ein vor Zeile 2:
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä3 | 2 | Nordrhein-Westfalen |
Streiche Zeile 2-3 und ersetze durch:
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä17 | 2 | Sachsen |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä15 | 4 | Baden-Württemberg |
Ersetze Zeile 4 durch: “Die Einhaltung der bisher geltenden Regelungen bezüglich der Karenzzeit.“ |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä4 | 5 | Nordrhein-Westfalen |
Streiche Zeilen 5-6 und ersetze durch:
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä22 | 7 | Hannover, Braunschweig, Nord-Niedersachsen, Weser-Ems |
Streiche Z. 7-8 |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä1 | 9 | Nordrhein-Westfalen |
Füge ein in Zeile 9 als neuen Punkt: “Da die Diäten der Landtags-, Bundestags- und Europaparlamentsabgeordneten bereits für ein gutes Leben ausreichen, fordern wir alle Abgeordneten auf, Ihre kompletten Nebenverdienste gemeinnützigen Zwecken zu spenden.“ |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä5 | 9 | Nordrhein-Westfalen |
Füge ein in Zeile 9: “Begründung:“ |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä28 | 21 | Nordrhein-Westfalen |
Zeile 21 füge ein nach “gekennzeichnet“: “Zugleich erfüllen Interessensvertretungen aller gesellschaftlichen Bereiche aber eine wichtige Funktion im demokratischen System, da sie die Interessen der unterschiedlichsten Gruppierungen vertreten und an Politik und Öffentlichkeit kommunizieren. Die immer komplexer werdenen gesellschaftliche Lage, fortschreitende Pluralisierung, Verrechtlichung und Technologisierung führen dabei auch zu einer immer komplexer werdenen Interessenslage und zu vermehrten Konflikten,“ |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä29 | 22 | Nordrhein-Westfalen |
Zeile 22 ersetzen durch: ‚wie gehen wir also mit dieser zunehmenden Fülle von Interessenskonflikten und –vertretungen und den einhergehenden Gefahren um? |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä23 | 28 | Hannover, Braunschweig, Nord-Niedersachsen, Weser-Ems |
Ersetze in Z. 28 von “Der SPD Bundestagsabgeordnete…“ bis “fordert“ durch “Daher fordern wir Jusos“ |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä30 | 28 | Nordrhein-Westfalen |
Ersetze Zeile 28 bis Zeile 33 durch: “Es muss ein verpflichtendes Register geben, das Finanzsttröme, Interessen, Verknüpfungen und weitere Informationen enthält und über die Tätigkeiten aller Interessensverbände informiert. Vergleicht man den Umgang mit Interessensvertretungen in Deutschland mit anderen Staaten und der EU, wird deutlich, dass es Verbesserungsbedarf gibt. Das Transparenzregister der EU kann und soll als Vorbild dienen, muss aber verpflichtend gemacht werden. Die Nichteinhaltung der Regeln muss unter Strafe gestellt werden.“ |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä16 | 34 | Baden-Württemberg |
Streiche Z.34 bis 45 |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä18 | 34 | Sachsen |
Streiche Zeile 34 – 45 |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä19 | 47 | Sachsen |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä31 | 47 | Nordrhein-Westfalen |
Zeile 47 Ersetze ab “ergiebt sich“ bis Zeile 48 “Lobbyist_innen“durch: “ ergibt sich in einigen Fällen ein Missverhältnis zwischen den Interessensvertretungen von NGOs und von Wirtschaftsverbänden und Betrieben. |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä32 | 51 | Nordrhein-Westfalen |
Ersetze Z51 bis 55 durch: “Das Recht auf Interessensvertreung einzuschränken kollidiert mit den Grundrechten auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Die bereits stattfindende Professionalisierung der Vertretungen der NGOs kann schlecht staatlich gefördert werden. Deswegen muss von staatlicher Seite zumindest allen Beteiligten durch runde Tische und Stakeholderforen, sowie öffentliche Stakeholderbefragungen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Interessen gleichermaßen vorzubringen. Diese Foren und Befragungen bringen auch die verschiedenen Interessen an die Öffentlichkeit, verstärken die öffentliche Kontrolle und verringern das Problem der versteckten Einflussnahme.“ |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä20 | 56 | Sachsen |
Streiche Zeile 56 – 62. |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä24 | 56 | Hannover, Braunschweig, Nord-Niedersachsen, Weser-Ems |
Streiche 56-62 |
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(noch) nicht behandelt | D10_Ä25 | 58 | Saar |
Streiche Z.58 ab “Von 2005…“ und füge ein: “Wir fordern die Transparenz der Nebeneinkünfte (inkl. Ehrenamtliche Nebeneinkünfte) der Bundestagsabgeordneten, Landtagsabgeordneten mit einer Veröffentlichungspflicht auf Euro und Cent.“ Z.9 füge ein: “Die Einführung einer „Legislative Fußspur“ in Regierungsentwürfen die dokumentiert, welcher externe Sachverstand bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs an welchen Stellen eingeflossen ist.Die Legislative Fußspur soll bei übernommenen Textblöcken die Firma/ den Aussteller erkennen lassen. Sollte diese Legislative Fußspur nicht eingehalten werden, sollen Strafen von dem Beauftragten/der Beauftragten für Transparenz und Lobbykontrolle verhängt werden.“ Z.10 füge ein: “Die Einführung eines Beauftragten, einer Beauftragten für Transparenz und Lobbykontrolle, für die Führung und Überwachung des Lobbyistenregisters und die Beobachtung der legislativen Fußspur. Dieser/diese Beauftragte soll vom Bundestagspräsidenten ernannt werden.“
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