Der BuKo möge beschließen, dass sich die Jusos und die SPD für die
Rundfunkgebührenbefreiung für Freiwilligendienstleistende einsetzen.
Jede Person, die sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) entscheidet, leistet egal in
welchem Bereich gemeinnützige Arbeit. Dies gilt für das klassische FSJ, bei dem
beispielsweise in Krankenhäusern geholfen wird genauso wie in „speziellen“ FSJ wie
dem FSJ Politik, das in Fraktionen oder im politischen Bildungsbereich angesiedelt ist.
Die gemeinnützige Arbeit von jungen Menschen trägt dazu bei, wichtige
gesellschaftliche Bereiche am Laufen zu erhalten. Dies gilt insbesondere für den
Gesundheits- und Pflegebereich.
Das FSJ zeichnet sich vor allem durch die persönliche und charakterliche Entwicklung
des*r Einzelnen aus. Es ist meist die erste Arbeitsstelle nach dem Schulabschluss
und dient der weiteren beruflichen Orientierung. Nicht selten ziehen die jungen
Menschen dafür auch von zuhause aus und machen erste Erfahrungen außerhalb der
vertrauten Umgebung.
Das FSJ wird in den meisten Fällen mit ca. 350€ bei einer 40-Stunden-Woche
vergütet. Es handelt sich also um einen „Full-time-job“. Somit liegt der Lohn
eines*r FSJlers*in unterhalb des Hartz-4-Satzes. Im Gegensatz zu ALG-II-
Empfänger*innen müssen FSJler*innen allerdings davon ihre laufenden Kosten
bezahlen. Die schließt neben Strom, Wasser, Miete und Gas eben auch die
Rundfunkgebühr mit ein, von der FSJler*innen explizit nicht befreit sind.
Ohne elterliche Hilfe – gerade bei einem Auszug von zuhause – sind diese Kosten
meist gar nicht zu stemmen. Das FSJ wird durch diese Tatsache zum
Persönlichkeitsentwicklungsjahr für Jugendliche der Mittel- und Oberschicht. Es kann
unserer Meinung nicht sein, dass FSJler*innen nur aus den gleichen
Einkommensverhältnissen kommen. Einen Schritt, das FSJ auch für Jugendliche der
Unterschicht möglich zu machen, wäre die Befreiung von der Rundfunkgebühr, wie sie
auch für Studenten*innen, die BaFög beziehen, möglich ist. Bei 350€ knapp 18€ für die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme bezahlen zu müssen, ist in unseren Augen
nicht vertretbar.
Diese Tatsache macht es Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien
schwer, ein FSJ machen zu können. Dabei trägt das FSJ entscheidend zur weiteren
Entwicklung des*r Einzelnen bei und ermöglicht in einigen Fällen sogar
Jobperspektiven.
Gerade wir als Partei der Arbeiter*innen und Benachteiligten sollten hierbei einen den
Schritt in die richtige Richtung gehen. Eine Rundfunkgebührenbefreiung hilft nicht nur
FSJler*innen, sondern auch dem FSJ selbst. Die Chance, Einblicke in Bereiche zu
bekommen, die man schon immer einmal kennenlernen wollte, erhöht sich mit dem
Wegfall einer finanziellen Hürde stark. Die Befreiung von FSJler*innen bei der
Rundfunkgebühr steigert die Attraktivität des Freiwilligendienstes. Dies gilt sowohl für
das FSJ als auch für den Bundesfreiwilligendienst.
Alles in allem ist die Rundfunkgebührenbefreiung für FSJler*innen in unseren Augen
ein absolutes Muss. Wer einen Dienst für die Gesellschaft für wenig Geld leistet, hat
ein Recht auf Anerkennung der Gesellschaft! Diese Anerkennung geht mit der
Befreiung von der Rundfunkgebühr einen logischen Schritt!
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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(noch) nicht behandelt | C12_Ä1 | 2 | Bremen |
Ergänze in Z. 2 “und für alle weiteren Lernenden (Schüler*innen, Auszubildende und Studierende)“ |
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(noch) nicht behandelt | C12_Ä4 | 2 | Hamburg |
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(noch) nicht behandelt | C12_Ä5 | 2 | Hamburg |
Füge in Zeile 2 nach dem Wort “einfügen“ folgende Formulierung ein: “ und dies in § 4 Abs. I des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages in einer neuen Nr. 11 oder einem neuen Unterpunkt in Nr. 5 verortet wird.“ |