Die Bundesrepublik Deutschland soll dem Vorbild anderer EU-Staaten wie Schweden, Spanien oder Frankreich folgen und ab dem Jahr 2035 den Verkauf und die Zulassung von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotoren verbieten.
In Europa haben bis jetzt acht Staaten Zulassungsverbote für Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab den Jahren 2030, 2035 und 2040 geplant bzw. Verbotsabsichten geäußert. Die Volksrepublik China, der potenziell größte Absatzmarkt für Neufahrzeuge, hat ebenfalls ein solches Verbot ab 2030 ausgesprochen. In der Bundesrepublik Deutschland hat sich die Bundesregierung bisher gegen ein solches Verbot ausgesprochen. Dies wurde mit der wirtschaftlichen Relevanz der Automobilindustrie und der großen Anzahl an Arbeitnehmern, die in der Automobilbranche und in den vielen Zulieferbetrieben tätig sind, begründet.
Allerdings ist dieser aktuelle Ansatz der Bundesregierung langfristig nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch aus ökonomischen und volkswirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Die deutsche Automobilindustrie erhält somit von der Bundesregierung keine direkten Anreize, ihre Forschungsschwerpunkte ausschließlich in alternative Antriebskonzepte zu setzen. Die Folge dessen könnte sein, dass die deutsche Automobilindustrie langfristig nicht mit den technologischen Entwicklungen der Konkurrenz aus Südkorea, Japan und Amerika mithalten kann. Dies würde zur Folge haben, dass deutsche Automobilhersteller auf dem internationalen Markt dem Fortschritt der Konkurrenz nicht gewachsen sein werden und unter starken Umsatzeinbrüchen leiden könnten. Vor allem der chinesische Markt könnte hierbei von großer Bedeutung sein.
Da die Automobilindustrie einen sehr großen Teil der deutschen Wirtschaftsleistung ausmacht und viele Zulieferunternehmen vom Erfolg der großen deutschen Automobilhersteller abhängig sind, ist es von sehr großer Relevanz, dass die Bundesregierung der Automobilindustrie rechtzeitig die notwendige Richtung vorgibt.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | ||
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(noch) nicht behandelt | V6_Ä2 | 2 | Baden-Württemberg |
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(noch) nicht behandelt | V6_Ä1 | Titel | Baden-Württemberg |
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